Unser Hygienekonzept für Ihre Sicherheit

Wir möchten, dass unsere Kundinnen und Kunden sich bei Seminaren und Veranstaltungen sicher fühlen, daher haben wir ein einheitliches Hygienekonzept erstellt, das mit wenig Aufwand möglichst viel Sicherheit bieten soll. Aufgrund der Bedrohung durch das Corona-Virus finden Präsenzveranstaltungen an der Akademie der Ruhr-Universität daher derzeit unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt. Um sich und andere nicht zu gefährden, bitten wir Sie, auf die Einhaltung unserer Richtlinien zu achten. Diese Richtlinien orientieren sich an den Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts und dem Hygienekonzept der Ruhr-Universität Bochum. Wir bitten Sie, sich für Ihre eigene, sowie die Sicherheit Ihrer Mitmenschen an diese Regelungen zu halten. Bei Nichtbeachtung können Sie von der Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ausgeschlossen werden.

Unsere Regeln:

  • Verzichten Sie auf körperlichen Kontakt wie z.B. Hände schütteln. Teilen Sie keine Teller, Flaschen, etc. mit anderen SeminarteilnehmerInnen.
  • Halten Sie stets einen Sicherheitsabstand von ca. 1,5 Metern.
  • Unsere Seminarräume werden regelmäßig stoßgelüftet, bitte ziehen Sie sich dementsprechend an.
  • Tragen Sie durchgehend einen Mund-Nase-Schutz.
  • Wir halten Desinfektionsmittel bereit, bitte nutzen Sie diese ausgiebig für Ihre Hände.
  • Beachten Sie die Laufrichtung im Gebäude, benutzen Sie Aufzüge nach Möglichkeit nur alleine.
  • Oberflächen und Gegenstände werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert, um einer Infektion nach Möglichkeit vorzubeugen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Räumlichkeiten der Akademie der Ruhr-Universität nicht betreten dürfen, wenn:

  • Sie selbst an COVID-19 erkrankt sind/waren (bis zur Beendigung der Quarantänezeit durch das zuständige Gesundheitsamt)
  • Sie mit einer an COVID-19 erkrankten Person bis zum Ablauf der vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantänezeit Kontakt hatten
  • Bei Symptomen eines akuten Atemwegsinfektes (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen mit/ohne Fieber) und/oder bei neu aufgetretenen Geruchs- oder Geschmacksstörungen

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und bitten, Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Unsere MitarbeiterInnen sind dazu verpflichtet, Sie auf die Einhaltung des Hygienekonzepts hinzuweisen.