Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Präambel

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Die Akademie der Ruhr-Universität gGmbH (nachfolgend Akademie genannt) bietet mit verschiedenen
Kooperationspartnern – Fakultäten der Ruhr-Universität Bochum, Hoch- und Fachhochschulen sowie Verbänden
– weiterbildende Masterstudiengänge, Zertifikatskurse und Seminare an. Die Akademie ist Ihr Vertragspartner für
die Durchführung der Weiterbildungsveranstaltung (Veranstaltung) im Format eines Studienganges/eines
Zertifikatskurses/eines Seminares; die/der jeweilige Fakultät/Kooperationspartner ist im Rahmen der
Prüfungsordnung (Studiengang) verantwortlich für Lehrinhalte, Prüfungen (Studiengang und Zertifikatskurs) und
Graduierung (Studiengang). Die Akademie vergibt das Zertifikat (Zertifikatskurs bzw. weiterbildendes Studium gem.
§ 62 Hochschulgesetz NRW) und die Teilnahmebescheinigung (Seminar).

(2) Bewerbung und Vertragsabschluss / Anmeldung

Die Anmeldung der Veranstaltungsteilnehmer/Veranstaltungsteilnehmerinnen hat elektronisch über das
Anmeldeformular (PDF) oder die Website der Akademie zu erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Eingang der
Anmeldung wird von der Akademie durch eine Antwort bestätigt, wodurch aber noch kein Vertrag zustande kommt;
die automatische Antwort informiert nur darüber, dass die Anmeldung eingegangen ist. Ein Vertrag kommt erst
durch die Anmeldebestätigung zustande, die die Akademie mittels einer separaten E-Mail verschickt. Die Akademie
behält sich vor, die Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn durch Erklärung gegenüber dem
Veranstaltungsteilnehmer/der Veranstaltungsteilnehmerin abzusagen, wenn eine angegebene
Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung nicht erreicht wird. Ist eine Veranstaltung bei Erhalt der Anmeldung
überbucht, wird dies dem Anmeldenden unverzüglich mitgeteilt.

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Der/die Bewerber/in/Teilnehmer/in meldet sich mit dieser Studienanmeldung/Anmeldung zum
Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar an.
Über das Ergebnis der Zulassungsprüfung (Studiengang)/Über das Annehmen der Anmeldung wird der/die
Bewerber/in/Teilnehmer/in schriftlich informiert. Mit Zugang des Bestätigungsschreibens wird ein rechtswirksamer
Studienvertrag/Vertrag gemäß dieser Geschäftsbedingungen geschlossen.

Masterstudiengang

Gleichzeitig wird der Antrag auf Zulassung zum Studiengang gestellt. Auf der Basis der eingereichten Unterlagen
prüft der zuständige Prüfungsausschuss für den Studiengang die Zulassung des/der Bewerber/s/in zum Studium
gemäß der Bestimmungen der Prüfungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der/die
Bewerber/in ist verpflichtet, bis zum Bewerbungsschluss sämtliche für die Anmeldung und für die Zulassung
erforderlichen Unterlagen einzureichen. Der/die Studierende unterliegt der Prüfungsordnung des jeweiligen
Studiengangs.

Zertifikatskurs

Die Akademie behält sich vor, für bestimmte Zertifikatskurse weitere Unterlagen mit der Anmeldung anzufordern,
die Voraussetzungen für die Zulassung zu prüfen und ggf. eine Anmeldung abzulehnen.

(3) Leistungen / Teilnahme an Lehrveranstaltungen

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Die Akademie verpflichtet sich zur Erbringung von Lehrleistungen im Rahmen des Studiengangs/des
Zertifikatskurses/der Veranstaltung und aller damit zusammenhängenden Leistungen, wie diese in den zur
Verfügung gestellten Unterlagen zur Darstellung des Studiengangs/Zertifikatskurses/der Veranstaltung
beschrieben sind.

Die Akademie behält sich erforderliche Änderungen der Art und Weise der Durchführung des
Studienganges/Zertifikatskurses/der Veranstaltung vor, sofern diese erforderlich werden sollten. Darüber hinaus
behält sich die Akademie vor Ersatzreferenten und/oder weitere Referenten zu benennen und den
Studienablauf/Veranstaltungsablauf zu verändern, soweit damit nicht wesentliche Züge des
Studienganges/Zertifikatskurses/der Veranstaltung geändert werden und die Änderungen den
Studierenden/Teilnehmenden zumutbar sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Akademie der Ruhr-Universität gGmbH

Masterstudiengang/Zertifikatskurs

Der/die Studierende hat das Recht an allen Präsenzveranstaltungen teilzunehmen, sollten Veranstaltungen
versäumt werden, besteht die Möglichkeit sie nachzuholen. Alle erforderlichen Prüfungen müssen erfolgreich
abgelegt werden.

Masterstudiengang

Die Akademie verpflichtet sich, innerhalb ihres Verantwortungsbereichs dafür zu sorgen, dass die Studierenden die
akademische Prüfung ablegen können. Die Akademie informiert den/die Studierende/n vor Studienbeginn über den
Studienablauf (Art, Umfang, Ort und Termine) des 1. Semesters. Entsprechende Informationen für die folgenden
Semester werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen aller Module erwartet.
In Ausnahmefällen einer nicht persönlich verschuldeten Verhinderung können mit Billigung des Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses Ersatzlösungen, die die gleichen Lernziele zu erreichen gestatten, vereinbart werden.

(4) Studien- / Teilnahmeentgelt

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Das Studien-/Teilnahmeentgelt ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4, Nr. 21 a bb) UStG.

Rabatt

Die Akademie gewährt bei Buchung derselben Veranstaltung durch verschiedene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
eines Rechtsträgers ab der zweiten Person einen Rabatt von zehn Prozent auf die Veranstaltungsgebühr der
zweiten und jeder weiteren Person.
Bucht eine Person mehrere Veranstaltungen gleichzeitig, gewährt die Akademie ihr ab der zweiten Veranstaltung
zehn Prozent Rabatt auf die niedrigere(n) der Veranstaltungsgebühren (Beispiel: Werden gleichzeitig ein Seminar
und eine mehrmodulige Veranstaltung gebucht, und ist die Veranstaltungsgebühr des Seminars niedriger als die
der mehrmoduligen Veranstaltung, bezieht sich der Rabatt auf die Veranstaltungsgebühr des Seminars).

Masterstudiengang

Das Entgelt beinhaltet die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen, die Studienmaterialien, die Verpflegung,
sofern dies in der jeweiligen Beschreibung ausgewiesen ist, an den Präsenztagen, die Durchführung und
Bewertung der Studienleistungen und Prüfungen, die Betreuung der Masterarbeit sowie die Ausstellung der
Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden. Bei einer Verlängerung der Studienzeit durch den/die Studierende/n
wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe von EUR 500,00 pro weiteres Semester fällig. Für nachzuholende Modul- und
Prüfungstage werden EUR 100,00 pro Modul- und Prüfungstag berechnet. Das Entgelt ist jeweils vor Beginn des
Semesters zu zahlen und ist ebenso umsatzsteuerfrei. Im Falle der Befreiung von der Teilnahme an einzelnen
Modulen aufgrund einer Anerkennung vorgängiger Studienleistungen und Prüfungen gemäß § 12 der
Prüfungsordnung erfolgt kein Nachlass auf das Studienentgelt.

Bei nicht vollständiger Zahlung/Leistung des Studienentgeltes erfolgt keine Ausgabe der Urkunde, in diesem Falle
wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Zertifikatskurs

Das Entgelt beinhaltet die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen, die Materialien, die Verpflegung, sofern dies
in der jeweiligen Beschreibung ausgewiesen ist, an den Veranstaltungstagen, die Durchführung, die Prüfung, die
Betreuung sowie die Ausstellung des Zertifikates.
Bei nicht vollständiger Zahlung/Leistung des Teilnahmeentgeltes erfolgt keine Ausgabe des Zertifikates, in diesem
Falle wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Seminar

Das Entgelt beinhaltet die Teilnahmeunterlagen, die Durchführung, die Betreuung sowie die Ausstellung der
Teilnahmebescheinigung. Bei nicht vollständiger Zahlung/Leistung des Teilnahmeentgeltes erfolgt keine Ausgabe
der Teilnahmebescheinigung.

Ausschlussrecht

Sofern die Zahlung der Teilnahmeentgelt nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird, behält sich die
Akademie das Recht vor, die betreffende Person bis zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung
auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt. Bis zur vollständigen Zahlung von Veranstaltungsgebühr
hat die Akademie ein Zurückbehaltungsrecht an der Teilnahmebestätigung oder dem Zertifikat.

(5) Absage von Veranstaltungen

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Die Akademie behält sich vor, den Studienjahrgang/die Veranstaltung aus organisatorischen oder sonstigen
Gründen abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder
die Durchführung des Studienganges/der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder Unmöglichkeit nicht
geleistet werden kann. In diesem Fall werden bereits geleistete Studien-/Teilnahmeentgelte zurückerstattet;
weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(6) Stornierung / Rücktritt

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Posteingang bei der Akademie.
Für den/die Studierende/n/Teilnehmer/in ist der Rücktritt vom abgeschlossenen Studienvertrag/Vertrag mit
folgenden Fristen und Konditionen möglich:

Masterstudiengang

a) eine Stornierung ist bis sechs Wochen vor Studienbeginn kostenfrei möglich;
b) bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Studienbeginn werden 30% des Studienentgeltes fällig;
c) bei einem späteren Rücktritt und nach dem Studienbeginn werden 50% des für die Restlaufzeit des Studiums
anteilig verbleibenden Studienentgeltes fällig. Nicht Erscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Sollte von Seiten des/der Studierenden bis zum Studienbeginn ein/e vom Prüfungsausschuss zugelassene/r
Ersatzteilnehmer/in benannt werden oder sollte der durch den Rücktritt freiwerdende Studienplatz bis zu diesem
Zeitpunkt durch die Akademie nachbesetzt werden, entfällt die Kostenpauschale.

Zertifikatskurs/Seminar

a) eine Stornierung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich;
b) bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % des Teilnahmeentgeltes fällig;
c) bei einem späteren Rücktritt und bis Veranstaltungsbeginn werden 50% des Teilnahmeentgeltes fällig;
d) danach ist das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen.
Wenn der Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn erfolgt oder wenn die Veranstaltung nicht angetreten wird, ist
ebenfalls das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen. Nicht Erscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Es ist möglich nach Absprache einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die ggf. notwendigen
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

(7) Haftungsausschluss

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Die Akademie haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachwerten des/der
Studierenden/Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Durchführung des Studienganges/der Veranstaltung,
soweit dieses nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Akademie und ihrer Beauftragten
zurückzuführen ist. Sonstige weitergehende Ansprüche bestehen, außer im Fall der Verletzung von Körper und
Leben, soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, nicht.

Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen unserer
Veranstaltungen Erlernten und oder Vermittelten möglicherweise entstehende Schäden.

Sofern der/die Studierende/Teilnehmer/in nicht anderweitig gesetzlich unfallversichert ist, wird er/sie über die
Akademie während der Zeit der Präsenzveranstaltungen unfallversichert.

(8) Datenschutzinformation

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

a) Die Akademie erhebt und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung des Veranstaltungsvertrages
personenbezogene Daten der Veranstaltungsteilnehmer/Veranstaltungsteilnehmerinnen. Dies dient zur
Durchführung der Veranstaltung. Die personenbezogenen Daten werden – nur soweit als nötig – zur
Durchführung der Veranstaltung an Dritte weitergegeben, so z.B. der Name des Veranstaltungsteilnehmers/der
Veranstaltungsteilnehmerin an den Lehrkörper der jeweiligen Veranstaltung.

b) Der Veranstaltungsteilnehmer/die Veranstaltungsteilnehmerin kann jederzeit kostenfrei Einsicht oder
schriftliche Auskunft über seine bei der Akademie gespeicherten Daten erhalten und selbst entscheiden, welche
Daten ggf. gelöscht werden sollen.

c) Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Veranstaltungsteilnehmers/der Veranstaltungsteilnehmerin
und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung
verwiesen, die auf der Website https://www.akademie.rub.de/ jederzeit über den Button „Datenschutzerklärung“
in druckbarer Form abrufbar ist. Die Löschung der Daten kann erst erfolgen, wenn keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.

d) Ohne die Einwilligung des Veranstaltungsteilnehmers/der Veranstaltungsteilnehmerin wird die Akademie Daten
des Veranstaltungsteilnehmers/der Veranstaltungsteilnehmerin nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder
Meinungsforschung nutzen.

e) Die Akademie erstellt in regelmäßigen Abständen Film- und Fotoaufnahmen für Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit. Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung seiner Lichtbild-, Bildoder Tonaufnahmen jederzeit schriftlich zu widerrufen.

f) Die Akademie erstellt in regelmäßigen Abständen im Rahmen des Qualitätsmanagements und des
kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, Evaluationen und Forschungsberichte zur Lehr-Lernprozessen.
Diese Datensätze enthalten keine personenbezogenen Daten. Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine
Einwilligung zur Speicherung und Nutzung dieser Daten jederzeit schriftlich zu widerrufen.

(9) Copyright und Urheberrecht

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Die im Rahmen des Studiums/der Veranstaltung bereitgestellten Teilnehmerunterlagen sind und bleiben geistiges
Eigentum der Akademie bzw. des jeweiligen Autors und stehen jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die
an dem Studium/der Veranstaltung teilgenommen haben. Soweit sich nicht aus dem jeweiligen Inhalt etwas
anderes ergibt, ist ein über die freie Werknutzung hinausgehender Gebrauch und damit jede den Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes widersprechende Verwendung sämtlicher Unterlagen der Akademie, ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Akademie bzw. des jeweiligen Autors nicht gestattet.

(10) Weltanschauliche, parteipolitische oder wirtschaftliche Werbung

Der Veranstaltungsteilnehmer/die Veranstaltungsteilnehmerin wirbt in der Veranstaltung nicht weltanschaulich,
parteipolitisch oder wirtschaftlich.

(11) Schlussbestimmungen

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Einzelheiten zur Durchführung des Studienganges/der Veranstaltung enthalten die Studien-
/Veranstaltungsinformationen, die der/die Studierende/Teilnehmende erhalten und zur Kenntnis genommen hat.
Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift des/der Studierenden/Teilnehmenden hat
diese/r umgehend schriftlich der Akademie zu melden. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als
dem/der Studierenden/Teilnehmenden zugegangen, wenn sie an die von dem/der Studierenden/Teilnehmenden
zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden. Bei Studiengängen und
Zertifikatskursen behält sich die Akademie vor, alle abgegebenen schriftlichen Leistungen des/der Studierenden
auf Plagiate hin zu prüfen.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit
später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(12) Widerrufsrecht für Verbraucher / Privatpersonen

Masterstudiengang/Zertifikatskurs/Seminar

Sie können Ihre Studienanmeldung/Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zulassungs-
/Anmeldebestätigung, bei Dienstleistungen jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses, widerrufen. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die:
Akademie der Ruhr-Universität gGmbH, Suttner-Nobel-Allee 4 (Opelring 1) 44803 Bochum,
E-Mail: info@akademie.rub.de

Im Falle eines wirksamen Wiederrufs zahlen wir Ihnen bereits erhaltene Studien-/Teilnahmeentgelte zurück. Für
diese Rückzahlung verwenden wir das von Ihnen eingesetzte Zahlungsmittel, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie auf eigenen Wunsch noch während der Widerrufsfrist an Veranstaltungen teilgenommen, haben Sie uns
für die Teilnahme bis zum Zeitpunkt, in dem wir Ihren Wiederruf erhalten, einen angemessenen, anteiligen Betrag
zu zahlen.

(13) Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Anstelle der unwirksamen Klauseln treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine
Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Bochum, 09. März 2020