Betriebsrat: Seine Rechte und Aufgaben

Die Gesetze sind ausgehandelt, nun müssen jemand sie nur noch ausführen: Ob Arbeitszeitgesetze oder Tarifverträge, der Betriebsrat (BR) wacht über ihre Einhaltung. Eine solche Arbeit, obwohl ehrenamtlich, ist sehr anstrengend. Sie erfordert zudem weitreichende und vielfältige Kenntnisse. Nur dann kann der Betriebsrat für im Sinn der Arbeitnehmer handeln und für seine Belegschaft da sein. Seine Kompetenz ist dafür auch sehr groß: Vom Mitbestimmungsrecht über das Initiativrecht stehen ihm viele mächtige Mittel zur Verfügung, wenn er die Interessen der Arbeitnehmer durchsetzen möchte. Erfahren Sie hier mehr dazu, was der BR tut und wie er permanent auf dem neuesten Stand bleiben kann.

Der nachfolgende Beitrag bietet einen ausführlichen Einstieg und Überblick. Sollten Sie selbst schon aktiv im Bereich Betriebs- und Personalratsarbeit sein, freuen wir uns auf Ihre Kommentare und Feedback. Gleichzeitig möchten wir Ihnen ein ganz besonders Angebot machen. In enger Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Arbeitsstelle RUB/IGM, dem DGB, der IG Metall sowie weiteren Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung, haben wir die Akademie für Mitbestimmung (AfM) ins Leben gerufen. Die AfM-Angebote für Interessensvertreter:innen gehen über reine BR-Schulungen weit hinaus. Die weiterbildenden Zertifikatsstudiengänge bieten neben aktuellem Praxiswissen und Ergebnissen aus Projekten zur Arbeitsforschung einen anerkannten Studienabschluss auf Hochschulniveau (CAS-Zertifikat). Lesen Sie mehr über die Akademie für Mitbestimmung (AfM) unter www.akademie-mitbestimmung.de und sprechen Sie uns gerne an.

Welche Rechte hat ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat hat in Deutschland eine Vielzahl von Rechten, die ihm helfen sollen, die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb zu vertreten. Diese Rechte werden ihm durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gewährt. Einige der wichtigsten Rechte sind:

  • Mitbestimmungsrecht: Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht in verschiedenen Angelegenheiten des Unternehmens, wie zum Beispiel bei der Einstellung, Versetzung oder Kündigung von Mitarbeitern, bei der Einführung neuer Technologien oder bei der Gestaltung der Arbeitszeit.
  • Informationsrecht: Der BR hat das Recht auf umfassende Information über alle relevanten Angelegenheiten des Unternehmens, die für die Arbeitnehmer von Bedeutung sind.
  • Anhörungsrecht: Der BR muss vor wichtigen Entscheidungen des Arbeitgebers angehört werden. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Gelegenheit geben, Stellung zu nehmen und seine Meinung zu äußern.
  • Freistellungsrecht: Betriebsratsmitglieder haben das Recht, für ihre Arbeit im BR von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt zu werden. Die Freistellung muss vollständig und ohne Lohnabzug erfolgen.
  • Schulungs- und Schulungsfreistellungsrecht: Der BR hat das Recht auf Schulungen, um seine Aufgaben besser erfüllen zu können. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat hierfür Freistellung und Kostenübernahme gewähren.
  • Anhörungsrecht: Der BR muss in bestimmten Fällen angehört werden, bevor der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen ergreift, wie zum Beispiel bei der Kündigung von Mitarbeitern.
  • Betriebsversammlungsrecht: Der BR hat das Recht, Betriebsversammlungen durchzuführen, um die Arbeitnehmer über wichtige Angelegenheiten des Unternehmens zu informieren.
  • Beschwerderecht: Der BR kann Beschwerden von Arbeitnehmern entgegennehmen und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen.
  • Initiativrecht: Der BR hat das Recht, eigene Initiativen und Vorschläge zu unterbreiten, um die Arbeitsbedingungen und die Situation der Arbeitnehmer im Unternehmen zu verbessern.

Diese Rechte sollen sicherstellen, dass der BR in der Lage ist, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und eine gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zu fördern.

Wie viele Mitarbeiter sind für einen Betriebsrat nötig?

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Regelung, die die Größe des Betriebsrats von der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb abhängig macht. Gemäß § 9 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) gilt:

  • Ab 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern im Betrieb kann ein Betriebsrat gewählt werden.
  • Bei 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Betriebsrat 5 Mitglieder.
  • Bei 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Betriebsrat 7 Mitglieder.
  • Bei 201 bis 400 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Betriebsrat 9 Mitglieder.
  • Bei 401 bis 700 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Betriebsrat 11 Mitglieder.
  • Bei mehr als 700 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Betriebsrat 13 Mitglieder.

Als “wahlberechtigt” gelten dabei alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Auch Auszubildende zählen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Betriebsrat nicht automatisch entsteht, wenn die genannte Anzahl von Arbeitnehmern im Betrieb erreicht ist. Es muss vielmehr eine Betriebsratswahl stattfinden, bei der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb ihre Betriebsratsmitglieder selbst wählen.

Wie läuft eine konstituierende Sitzung ab?

Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats ist die erste Sitzung, die nach der Wahl des Betriebsrats stattfindet. In dieser Sitzung legen die Mitglieder die formalen Grundlagen für die Arbeit des Betriebsrats. Hier sind die Schritte, die in einer konstituierenden Sitzung typischerweise ablaufen:

  • Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit: Die Sitzung wird durch den bisherigen Betriebsratsvorsitzenden oder ein anderes Mitglied des Betriebsrats eröffnet. Danach wird geprüft, ob genügend Mitglieder anwesend sind, um Beschlüsse fassen zu können.
  • Wahl des Betriebsratsvorsitzenden: Der Betriebsratsvorsitzende wird aus den Reihen der Betriebsratsmitglieder gewählt. In der Regel wird der bisherige Vorsitzende wiedergewählt, sofern er erneut kandidiert.
  • Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden: Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende wird ebenfalls aus den Reihen der Betriebsratsmitglieder gewählt.
  • Wahl des Schriftführers: Der Schriftführer ist für die Protokollierung der Betriebsratsbeschlüsse zuständig und wird aus den Reihen der Betriebsratsmitglieder gewählt.
  • Festlegung der Sitzungstermine: In der konstituierenden Sitzung werden die Sitzungstermine für die nächsten Monate festgelegt.
  • Festlegung der Aufgabenverteilung: Die Betriebsratsmitglieder besprechen und legen die Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums fest.
  • Beschlussfassung über die Geschäftsordnung: Die Geschäftsordnung des Betriebsrats wird besprochen und beschlossen. Sie regelt die Arbeitsweise des Betriebsrats und ist somit eine wichtige Grundlage für die Arbeit des Gremiums.
  • Verschiedenes: Hier können noch offene Fragen und Anliegen besprochen werden.

Am Ende der konstituierenden Sitzung sollte eine Liste mit den gewählten Betriebsratsmitgliedern und den Funktionen, die sie im Gremium ausüben, vorlegen. Außerdem sollten die zukünftigen Protokolle der Sitzungen, die in der Zukunft stattfinden werden, sich an der Geschäftsordnung orientieren.

Wann wird ein Betriebsrat eingerichtet und welchen Zweck erfüllt er?

Ein Betriebsrat ist in Deutschland in Unternehmen mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern möglich. Diese Regelung ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt. Wahlberechtigte Arbeitnehmer wählen den Betriebsrat, welcher deren Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt.

Der Betriebsrat hat mehrere Aufgaben und Ziele, darunter:

  1. Mitwirkung bei Personalentscheidungen: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei Einstellungen, Kündigungen und Versetzungen von Mitarbeitern. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über derartige Personalmaßnahmen informieren und gegebenenfalls um Zustimmung bitten.
  2. Mitbestimmung bei Arbeitsbedingungen: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel bei der Arbeitszeitregelung, der Urlaubsplanung oder der Einführung neuer Arbeitsmethoden.
  3. Interessenvertretung: Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und setzt sich für ihre Rechte und Belange ein.
  4. Konfliktlösung: Der Betriebsrat hilft bei der Lösung von Konflikten im Unternehmen, sowohl zwischen Arbeitnehmern als auch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  5. Kontrolle der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes: Der Betriebsrat achtet darauf, dass Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften eingehalten werden und setzt sich für die Gesundheit der Arbeitnehmer ein.

Insgesamt hat der BR eine wichtige Rolle als Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Unternehmen und trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Arbeitsrechte der Arbeitnehmer zu schützen und Konflikte im Unternehmen zu lösen.

Was sind die Aufgaben eines Betriebsrats?

Die Aufgaben des Betriebsrats sind im deutschen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt. Hier sind einige der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats:

  1. Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten: Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung, Kündigung, Versetzung und Abmahnung von Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über geplante Maßnahmen informieren und seine Zustimmung einholen.
  2. Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten: Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen und der Betriebsorganisation. Dies betrifft zum Beispiel die Arbeitszeit, den Urlaub, die Arbeitsplatzgestaltung, die Einführung von neuen Arbeitsmethoden und die Einführung von betrieblichen Sozialleistungen.
  3. Informations- und Beratungsrechte: Der BR hat das Recht, vom Arbeitgeber alle Informationen zu erhalten, die für seine Arbeit erforderlich sind. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor wichtigen Entscheidungen informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
  4. Kontrollrechte: Der BR hat das Recht, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und anderer Gesetze und Verordnungen im Betrieb zu kontrollieren.
  5. Interessenvertretung: Der BR vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und setzt sich für ihre Rechte und Belange ein. Er kann auch in Tarifverhandlungen eingreifen und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat des Unternehmens.
  6. Konfliktlösung: Der BR hilft bei der Lösung von Konflikten im Unternehmen, sowohl zwischen Arbeitnehmern als auch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er kann auch Schlichtungsverfahren einleiten und bei der außergerichtlichen Streitbeilegung helfen.

Insgesamt hat der Betriebsrat eine wichtige Rolle als Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Unternehmen und trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Arbeitsrechte der Arbeitnehmer zu schützen und Konflikte im Unternehmen zu lösen. Er hat somit einen enormen Einfluss auf die Arbeitswelt aller Beteiligten, der nicht umsonst gesetzlich geschützt ist.

Der Betriebsrat ist unter anderem auch für die Weiterentwicklung des Betriebes verantwortlich. Ein Konzept hierzu ist New Work, weitere Informationen dazu gibt es hier.

New Work die digitalisierte Arbeitswelt