Was ist ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat oder auch Arbeitnehmervertretung genannt, ist eine Organisationsform, in der Arbeitnehmer:innen ihre Vertreter:innen wählen. Eine Arbeitnehmervertretung ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für Unternehmen ab fünf Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Dabei wird die Wahl der Interessenvertretung der Beschäftigten alle 4 Jahre von den Arbeitnehmenden durchgeführt. Nach deutschem Recht muss die Initiative zur Wahl der Arbeitnehmervertretung immer von den Mitarbeitenden ausgehen. Neben Rechten wie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten gehört dazu auch die Erfüllung von Pflichten. Dazu zählt neben der Überwachungsfunktion zum Beispiel die Förderung der Mitarbeitenden

Die Arbeitnehmervertretung sorgt für faire Arbeit und gute Bezahlung im Unternehmen. Sie achten auf eine entsprechende Einstufung und kümmern sich um die Arbeitsbedingungen – wie Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst und Teilzeitstellen. Sie haben auch Gleitzeitpläne, die auf der Anzahl der Stunden am Tag einer Person basieren. Vor jeder Kündigung ist die Interessenvertretung der Belegschaft anzuhören. Sie setzen sich für die Rechte der Auszubildenden ein und sorgen für vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten. Außerdem achtet der Betriebsrat darauf, dass Sicherheit und Gesundheit im Betrieb gewahrt werden.

Dieser Beitrag bietet einen Einstieg und Überblick. Sollten Sie selbst schon aktiv im Bereich Betriebs- und Personalratsarbeit sein, freuen wir uns auf Ihre Kommentare und Feedback. Gleichzeitig möchten wir Ihnen ein ganz besonders Angebot machen. In enger Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Arbeitsstelle RUB/IGM, dem DGB, der IG Metall sowie weiteren Institutionen der betrieblichen Mitbestimmung, haben wir die Akademie für Mitbestimmung (AfM) ins Leben gerufen. Die AfM-Angebote für Interessensvertreter:innen  gehen über reine BR-Schulungen weit hinaus. Die weiterbildenden Zertifikatsstudiengänge bieten neben aktuellem Praxiswissen und Ergebnissen aus Projekten zur Arbeitsforschung einen anerkannten Studienabschluss auf Hochschulniveau (CAS-Zertifikat). Lesen Sie mehr über die Akademie für Mitbestimmung (AfM) unter www.akademie-mitbestimmung.de und sprechen Sie uns gerne an.

Die rechtliche Grundlage einer Arbeitnehmervertretung

Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) befindet sich die gesetzliche Grundlage für die Gründung, Zusammensetzung und Aufgaben der Arbeitnehmervertretung. Ebenfalls sind auch weitere relevante Gesetze wie Kündigungsschutzgesetz und das Arbeitsgesetz zu beachten. Das BetrVG sieht vor, dass in Unternehmen mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden kann. Der Betriebsrat wird von den wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt und vertritt deren Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Das BetrVG regelt auch die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats. Der Betriebsrat hat beispielsweise Mitbestimmungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten sowie Informations- und Kontrollrechte. Zudem hat er das Recht auf Schulung und Weiterbildung. Neben dem Betriebsrat gibt es noch weitere Arbeitnehmervertretungen, wie zum Beispiel den Personalrat im öffentlichen Dienst oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Auch diese werden durch das BetrVG geregelt. Das Ziel des BetrVG ist es, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben zu stärken und deren Interessen zu vertreten. Dabei werden auch die Rechte des Arbeitgebers berücksichtigt, um eine faire und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber zu gewährleisten

Alle 4 Jahre wird die Betriebsratsgruppe von den Arbeitnehmenden neu gewählt. Insofern ein Unternehmen über keine Vertretung verfügt, kann jederzeit die erste Wahl durchgeführt werden.

Welche Vorteile bietet ein Betriebsrat?

Es gibt mehrere Vorteile, die eine Arbeitnehmervertretung bietet. Erstens können sie helfen, die Kommunikation zwischen Management und Mitarbeitern zu verbessern. Dies kann zu besseren Arbeitsbedingungen und einer höheren Moral unter den Arbeitenden führen. Ebenfalls können Betriebsräte eine Anlaufstelle bei Problemen sein. Dadurch werden Streitigkeiten beigelegt, bevor sie komplett eskalieren. Insgesamt kann eine Interessenvertretung der Belegschaft das Arbeitsleben der Arbeitnehmenden verbessern, indem er ihnen mehr Macht gibt, Entscheidungen in ihrem Unternehmen zu beeinflussen und bessere Bedingungen in ihrem Namen auszuhandeln.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Die Betriebsratsmitglieder haben einen Kündigungsschutz
  • Bindeglied zwischen Arbeitnehmer:innen und Unternehmern, um zur Wahrung des Friedens beizutragen
  • Öffentliche Vertretung der Arbeitnehmerinteressen, damit diese auch gehört werden können
  • Ansprechpartner bei Problemen, die einer Klärung bedürfen
  • Die Stimme der Arbeitnehmer:innen und ihre Meinungen werden vom Management gehört – eine wichtige Kontrolle und Balance in zur Demokratie
  • Arbeitnehmer:innen haben bei Kündigungen ein Anhörungsrecht
  • Der Betriebsrat kann sicherstellen, dass die Interessen der Arbeitnehmenden bei Entlassungen und Umstrukturierungen berücksichtigt werden

Mögliche Nachteile

  • Betriebsratsmitglieder haben wegen der vielen Aufgaben weniger Zeit für die eigentliche Arbeit im Unternehmen und brauchen ein professionelles Zeit- und Selbstmanagement.
  • Gute Mitarbeitende benötigen in der Regel einige Schulungen, bevor das Amt zuverlässig ausgeführt werden kann

 

So wird eine Interessenvertretung der Belegschaft gegründet

Um einen Betriebsrat bilden zu können, müssen mindestens fünf dauerhaft wahlberechtigte Mitarbeitende vorhanden sein. Diese Anzahl der Beiräte richtet sich nach der Anzahl der Stimmberechtigten im Unternehmen.

Bei der Gründung sind einige wichtige Dinge zu beachten:

1. Zweck und Umfang der Organisation: Welche Aufgaben hat die Arbeitnehmervertretung? Wie wird mit Mitarbeitenden und Management kommuniziert?
2. Die Wahl einer Vertretung, die das Vertrauen der Kolleg:innen genießt und in der Lage ist, effektiv mit dem Management zu kommunizieren.
3. Die Interessenvertretung der Belegschaft muss sich regelmäßig mit der Geschäftsführung treffen, um Probleme zu besprechen und Lösungen zu finden.
4. Förderung von Transparenz und offener Kommunikation zwischen dem Betriebsrat und den Mitarbeitenden

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Die Arbeitnehmervertretung gilt als Bindeglied zwischen Angestellten und Management. Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates gehört es, im Namen der Arbeitnehmenden mit der Unternehmensleitung über Themen wie Arbeitszeiten, Löhne und Urlaubszeiten zu verhandeln. Außerdem hat eine Interessenvertretung der Belegschaft auch die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Integration von schwerbehinderter Menschen und ausländischen Arbeitnehmern (Paragraf 87 BetrVG) zu fördern. Das Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland verpflichtet Betriebsräte und Arbeitgeber:innen zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit muss den Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft umfassen (§2 BetrVG).

Die Aufgaben des Betriebsrates im Detail:

  • Überwachung der Umsetzung von Industriestandards, Gesetzen, Tarifverträgen, Sicherheitsvorschriften und anderen Maßnahmen
  • Die Vertretung der Mitarbeitenden gegen das Unternehmen
  • Transparenzpflicht gegenüber den Angestellten bei Vertragsverhandlungen
  • Förderung der Angestellten in der Firma
  • Die Integration und Förderung ausländischer Arbeitnehmer:innen im Betrieb
  • Treffende Maßnahmen zum Umweltschutz am Arbeitsplatz
  • Achtung und Förderung von schutzbedürftigen Mitarbeitenden in der Firma
  • Verhandlungen mit dem Unternehmen von Betriebsvereinbarungen
  • Entwicklung zu Maßnahmen von der Gleichberechtigung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmer:innen
  • Inklusive der Förderung und Eingliederung älterer Mitarbeiter:innen in die Firma

Welche Kompetenzen benötigt eine Arbeitnehmervertretung?

Die Interessenvertretung der Belegschaft in Deutschland fungieren als Sprachrohr der Beschäftigten in Unternehmen, und es gibt sie seit der industriellen Revolution. Diese Gremien haben ein Vertretungsrecht im Aufsichtsrat und werden von vielen deutschen Unternehmen in die Verhandlungen mit den Arbeitnehmenden einbezogen. Allerdings müssen die Verantwortlichen eine Reihe von Kompetenzen erfüllen, um die Interessen der Arbeitnehmer:innen wirksam vertreten zu können.

Zuerst muss die Arbeitnehmervertretung ein gutes Verständnis des Arbeitsrechts haben. Dazu gehört das Verständnis für Themen wie Arbeitszeiten, Urlaub, Gesundheit und Sicherheit. Des Weiteren ist ein selbstbewusster Auftritt gegen das Management notwendig. Denn der Betriebsrat muss regelmäßig im Namen der Arbeitenden mit der Unternehmensleitung verhandeln. Dazu gehört die Fähigkeit, über Themen wie Löhne und Arbeitsbedingungen zu kommunizieren. Schlussendlich muss aber auch ein Vertrauensverhältnis mit den Mitarbeitenden existieren. Das bedeutet, die Interessenvertretung der Belegschaft muss effektiv mit den Arbeitnehmer:innen sprechen. Dazu gehört, die Mitarbeitende über Entwicklungen im Unternehmen auf dem Laufenden zu halten und ihre Fragen beantworten zu können.

 

Welche Ausbildung bzw. Schulung benötigt eine Arbeitnehmervertretung?

Der Umfang der erforderlichen Aus- oder Weiterbildung hängt von der Größe des Unternehmens und der Branche ab, in der die Interessenvertretung der Belegschaft tätig ist. In der Regel müssen Mitglieder jedoch mit dem Arbeitsrecht vertraut sein und Kenntnisse über Verhandlungs- und Meditationstechniken haben. Des Weiteren sollte die Arbeitnehmervertretung auch wissen, wie man mit Mitarbeiter:innen und dem Management kommuniziert. Ebenfalls ist eine gewisse Finanzkompetenz nötig, damit die Budgets und Finanzberichte verstanden werden können. Möglicherweise müssen Mitarbeitende der Arbeitnehmervertretung auch zusätzliche Kurse im Zusammenhang mit Arbeitsbeziehungen und Tarifverhandlungen absolvieren.

In Deutschland sind Betriebsräte gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens zwei Mitglieder zu haben, die eine Fortbildung zum Thema Arbeitsbeziehungen und Arbeitnehmerrechte absolviert haben. Der Studiengang muss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden. Diese Weiterbildungsmaßnahme sollte innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung der Interessenvertretung der Belegschaft abgelegt und wird in der Regel von Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen angeboten. Ziel des Kurses ist es, die Interessenvertretung der Belegschaft über ihre Rechte und Pflichten nach deutschem Recht aufzuklären. Es behandelt Themen wie Tarifverhandlungen, Mediation und Streitbeilegung. Betriebsräte, die den Kurs absolvieren, sind besser darauf vorbereitet, die Interessen ihrer Mitarbeitenden zu vertreten und für sie mit Arbeitgeber:innen zu verhandeln.

Welche Seminare haben sich als wichtig erwiesen?

Es gibt eine Vielzahl von Seminaren, die sich für Betriebsräte in Deutschland als wichtig erwiesen haben. Dabei gehören Kurse zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und unternehmensspezifischen Verfahren zur Grundausstattung. Außerdem müssen sich Vertreter:innen der Mitarbeitenden auch über Gesetzesänderungen im Klaren sein, die sich auf die Rechte und Pflichten der Angestellten auswirken könnten. Denn die aktuelle Rechtslage hat erhebliche Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung des Arbeitsrechts.

Zum Beispiel haben Fortschritte in der Technologie einen erheblichen Einfluss auf die Art und Weise, wie Mitarbeitende behandelt werden. Des Weiteren können Kurse zur Kommunikation und Konfliktlösung hilfreich sein. Arbeitnehmervertreter:innen haben es oft mit schwierigen Situationen und Persönlichkeiten zu tun, daher ist es wichtig, dass sie erkennen und wissen, wie man Konflikte effektiv bewältigt. Kurse bieten der Arbeitnehmervertretung die Gelegenheit, sich über Änderungen der Unternehmenspolitik oder -verfahren zu informieren und ihre eigenen Bedenken und Ideen zu äußern. Sie geben den Mitgliedern auch die Möglichkeit, sich mit anderen Vertreter:innen verschiedener Unternehmen zu vernetzen.

Die 5 effektivsten Seminare neben Arbeitsrecht und Tarifverhandlungen sind:

1. Konfliktmanagement: Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmervertretung in der Lage ist, Konflikte effektiv zu bewältigen, um einen gesunden und produktiven Arbeitsplatz herzustellen. In dieser Weiterbildung lernen der Teilnehmende, Konflikte am Arbeitsplatz zu erkennen und zu lösen. Es werden darüber hinaus Werkzeuge und Strategien vermittelt, um zukünftige Konflikte zu verhindern.

2. Strategische Planung: Die strategische Planung ist ein Prozess, den Organisationen nutzen, um Entscheidungen über ihre Zukunft zu treffen. Es geht darum, Ziele zu setzen, Alternativen zu bewerten und Entscheidungen zu erarbeiten, wie diese Ziele am besten erreicht werden können. Ein gut geführter Kurs kann der Arbeitnehmervertretung helfen, die Grundlagen der strategischen Planung zu erlernen, damit sie effektiver am Entscheidungsprozess teilnehmen kann.

3. Effektive Kommunikation: Kommunikation ist der Schlüssel in jeder Beziehung, ob privat oder beruflich. Um eine erfolgreiche Beziehung zu den Kolleg:innen zu haben, muss der Betriebsrat in der Lage sein, effektiv zu kommunizieren. Hier wird vermittelt, wie man aktiv zuhört, angemessen reagiert und Konflikte löst.

4. Veränderungsmanagement: Dieser Kurs wird oft als einer der effektivsten für die Interessenvertretung gesehen. Teilnehmende erhalten die Möglichkeit, sich über verschiedene Arten von Veränderungen zu informieren, die innerhalb einer Organisation auftreten. Außerdem wird vermittelt, wie diese Veränderungen effektiv bewältigt werden können und welche Rolle Kommunikation und Zusammenarbeit beim Veränderungsmanagement spielt. Am Ende haben die Mitarbeitenden ein besseres Verständnis dafür, wie sie Veränderungen an ihrem eigenen Arbeitsplatz bewältigen können.

5. Teambuilding: Wenn es um Teambuilding geht, gibt es einige wichtige Seminare, die einer Interessenvertretung helfen können, ein produktives Umfeld zu fördern. Dies kann hilfreich sein, um sich auf die gemeinsame Zielsetzung zu konzentrieren, denn das Setzen von Zielen gibt jedem:r im Team ein Gefühl für Zweck und Richtung. Ohne Zielsetzung kann es passieren, sich in alltäglichen Aufgaben zu verzetteln. Durch die Formulierung klarer Ziele werden Teams motivierter und produktiver.

Wie oft darf ein Mitarbeiter der Arbeitnehmervertretung an einer Schulung teilnehmen?

Betriebsräte sind berechtigt, an notwendigen Schulungen teilzunehmen. Diesen Umstand regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in § 37 Abs. 6 i.“ In Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1. Aber ab wann ist eine Weiterbildung notwendig? Ein Kurs ist dann erforderlich, wenn die Kompetenz der Betriebsratsmitglieder für wichtige Aufgaben nicht ausreicht.

Die meisten Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden eine Art Weiterbildung an, aber die Arbeitnehmervertretung hat in der Regel einen größeren Schulungsbedarf als andere Kolleg:innen. Denn sie sind dafür verantwortlich, die Interessen aller Angestellten zu vertreten und sicherzustellen, dass die Unternehmensrichtlinien eingehalten werden. Deshalb muss die Arbeitnehmervertretung zu einer Vielzahl von Themen geschult werden. Darunter Arbeitsrecht, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und gewerkschaftliche Organisierung.

Ein Betriebsrat hat das Recht, an Weiterbildungen teilzunehmen, jedoch gibt es keinen festen Zeitplan dafür, wie oft er solche Kurse besuchen muss. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Mitarbeitenden, wie oft er an Weiterbildungen teilnehmen möchte, um seine Kolleg:innen bestmöglich zu vertreten. Generell wird jedoch empfohlen, dass eine Interessenvertretung der Belegschaft an mindestens einem Kurs pro Jahr teilnimmt.

Wie wichtig ist Weiterbildung in diesem Bereich?

Weiterbildung ist aus mehreren Gründen wichtig. Erstens trägt sie dazu bei, dass die Mitarbeitenden des Betriebsrats über die aktuellsten Fähigkeiten verfügen. Dies ist besonders wichtig in Branchen, die sich ständig verändern, wie z. B. der Technologie. Zweitens kann Weiterbildung helfen, mit neuen Vorschriften oder Sicherheitsstandards Schritt zu halten. Schließlich kann Weiterbildung dazu beitragen, die Moral und Motivation zu steigern, was zu einer produktiveren Belegschaft führt. Auch wenn manche Arbeitgeber:innen die Weiterbildung als unnötige Ausgabe betrachten, ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass Investitionen in die Mitarbeiterentwicklung letztendlich dem Unternehmen als Ganzes zugutekommen. Eine gut ausgebildete Belegschaft ist entscheidend, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den langfristigen Erfolg zu sichern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Weiterbildung der Arbeitnehmervertretung unerlässlich ist, um den Erfolg der Organisation zu sichern. Durch Investitionen in die Ausbildung ihrer Vertreter:innen können Unternehmen eine effizientere und effektivere Belegschaft schaffen. Darüber hinaus kann diese Art von Schulung die Kommunikation zwischen Management und Mitarbeitern verbessern, was zu einem insgesamt produktiveren Arbeitsplatz führt.

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