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Aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Unfallversicherung ist die Akademie der Ruhr-Universität gGmbH verpflichtet, die Anzahl der Teilnehmer*innen der einzelnen Veranstaltungen an die Berufsgenossenschaft zu melden. Für die Meldung ist relevant, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber freigestellt worden sind, um an der Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen.

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