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Aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Unfallversicherung ist die Akademie der Ruhr-Universität gGmbH verpflichtet, die Anzahl der Teilnehmenden der einzelnen Veranstaltungen an die Berufsgenossenschaft zu melden. Für die Meldung ist relevant, ob Sie von Ihrer Arbeit freigestellt worden sind, um an der Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen.

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Ausbildung und/oder Studium

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(Abitur)
über das abgeschlossene Studium in Deutschland oder einem anderen Land oder Äquivalent (Abschlussbescheinigung im Original, ausgestellt vom zuständigen Prüfungsamt, aus der Fach/ Fächer, Note und Abschlussdatum hervorgehen)
einschließlich Studienbescheinigung, aus der Ihr bisheriger Studiengang (bzw. bisherige Studiengänge) und die Hochschul- bzw. Fachsemesterzahl(en) hervorgehen
aller bisherigen Einschreibungen im Bundesgebiet, aus denen Studiengang (bzw. Studiengänge), Hochschul- und Fachsemester hervorgehen, in Kopie zum Verbleib an der Ruhr-Universität Bochum
- gesetzlich krankenversicherte Studierende lassen sich von Ihrer Krankenkasse eine spezielle "Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung bei einer Hochschule" ausstellen - privat krankenversicherte Studierende, die dies auch während des Studiums bleiben möchten, benötigen eine sog. Befreiungsbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrer letzten oder einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse - Studierende, die sich noch nicht in Deutschland befinden, lassen sich von Ihrer Krankenkasse eine spezielle "Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung bei einer Hochschule" ausstellen